AGB

Unsere allg. Geschäftsbediungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 1. Januar 2015

1. Geltungsbereich und Anwendung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der EDV LEHMANN GmbH (nachfolgend Lieferant) zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Lieferant und den Kunden, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, soweit sie vom Lieferanten schriftlich akzeptiert worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder ungültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einer Weise zu interpretieren, dass die beabsichtigte Regelung bestmöglich erreicht wird. Die Lieferant behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB werden den Kunden im Internet unter www.edv-lehmann.ch zugänglich.

2. Bestellung und Lieferung
Eine Lieferung ist ausschliesslich in die Schweiz möglich.
Mit der Aufgabe der Bestellung anerkennt der Kunde die AGB des Lieferanten. Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis des Lieferanten nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung des Lieferanten, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Kunden zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte. Die vom Lieferanten angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Sollte sich eine Lieferung über einen vom Lieferanten schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen den Lieferanten in Verzug setzen. Erst nach Ablauf einer weiteren, angemessenen Nachfrist kann der Kunde die Bestellung annullieren. Der Lieferant haftet in diesem Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Lieferant zurückzuführen ist. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die Lieferant keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist der Lieferant berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Entstandene Kosten kann der Lieferant dem Kunden belasten. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch den Lieferanten zulässig. Der Lieferant verrechnet für alle Sendungen einen Kostenanteil für Verpackung und Versand.

3. Prüfung und Übergang der Gefahr
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Lieferanten gelieferten Produkte unmittelbar nach Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert 5 Arbeitstagen, schriftlich an die Adresse des Lieferanten bekannt zu geben. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragskonform, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Übergabe der Ware sind erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken. Mit der Übergabe der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über. Werden die Produkte vom Kunden nicht termingerecht abgeholt, so werden die Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden während 5 Tagen aufbewahrt und sodann dem Kunden nachgeschickt.

4. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto, inklusive Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Gebühren wie SUISA oder vorgezogene Recycling-Gebühr sind in den Preisen enthalten. Die aktuell gültige Regelung der Versandkosten ist im Internet unter Portoregelung ersichtlich. Preisänderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt, ohne Vorankündigung, vorbehalten.

5. Informationspflicht
Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich der Lieferant vor, Sicherheiten zu verlangen und auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen (Aktionariat, Rechtsform, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Adresse) sowie allenfalls geschäftsbezogene gefährdende Umstände unverzüglich an den Lieferanten zu melden.

6. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich erbringt der Lieferant Dienstleistungen und Warenlieferungen nur gegen Barbezahlung. Aus praktischen Gründen werden Rechnungen ausgestellt. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen des Lieferanten innert 15 Tagen rein netto zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Der Lieferant kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden sämtliche offenen Rechnungen fällig. Werden die Schulden auch innert einer von Lieferant angesetzten Nachfrist nicht getilgt, ist der Lieferant ohne weitere Androhung berechtigt, Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis dessen Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, hat der Kunde zu tragen. Der Lieferant ist berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, den Lieferanten im Voraus zu benachrichtigen, wenn ein Zahlungsverzug absehbar ist.

7. Verrechnung und Retentionsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen des Lieferanten zu verrechnen. Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen des Lieferanten ist vollumfänglich wegbedungen. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum des Lieferanten, bis der Lieferant den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten auf Verlangen umgehend sein schriftliches Einverständnis in allen zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes wesentlichen Punkten zu geben.

9. Rücksendungen
Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Rücksendungen können nur innert 10 Tagen nach Kaufdatum akzeptiert werden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/ Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges zu erfolgen. Der Lieferant behält sich vor, Produkte mit fehlender oder unbrauchbarer Originalverpackung sowie nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren. Als unbrauchbar gilt die Verpackung, wenn sie defekt, mit Etiketten beklebt, beschrieben oder anderweitig unverkäuflich ist. Als nicht einwandfrei gelten Produkte, die bereits in Gebrauch waren oder anderweitig unverkäuflich sind. Akzeptiert der Lieferant die Rücksendung solcher Produkte aus Kulanzgründen, nimmt sie eine angemessene Reduktion des Kaufpreises vor. Bei Rücksendungen, für welche der Lieferant kein Verschulden trifft, wird der aktuelle Marktpreis, höchstens jedoch der ursprünglich vom Kunden bezahlte Preis gutgeschrieben. Beschaffungsprodukte (Produkte, welche der Lieferant nicht als Lagerartikel deklariert hat und die deshalb nur auf Kundenbestellungen hin speziell beschafft werden) können in keinem Fall an den Lieferanten zurückgegeben werden. Der Kunde unterschreibt in diesen Fällen vor der Ausführung der Bestellung eine Abnahme-Verpflichtung.

10. Gewährleistung / Garantie
Die Gewährleistung von Lieferant für die von ihr gelieferten Produkte richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten, mit der einzigen Ausnahme, dass der Lieferant eigene Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller an den Kunden abtritt. Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder des Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder vom Lieferanten zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe. Garantieansprüche sind sofort nach Entdeckung schriftlich, unter Beilage des beanstandeten Produktes und unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie des Kaufbeleges, bei Lieferant geltend zu machen. Einzelne Hersteller verlangen, dass Garantieansprüche direkt bei ihnen geltend gemacht werden. Die Abwicklung von Garantiefällen richtet sich in jedem Fall nach den des Lieferanten und den Herstellern definierten Abläufen.

11. Haftung
Der Lieferant haftet nur für direkten Schaden und nur wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes Verschulden des Lieferanten oder den vom Lieferanten beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt. Jede weitergehende Haftung des Lieferanten, deren Hilfspersonen und den vom Lieferanten beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von indirekten Schäden wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Imageverlust oder ähnliche Folgeschäden. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Produzenten/Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

12. Patente und andere Schutzrechte
Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche geltend wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch vom Lieferanten gelieferte Produkte, so orientiert der Kunde den Lieferanten unverzüglich schriftlich über den Sachverhalt. der Lieferant wird die Informationen an den Hersteller weiterleiten und diesen zur direkten Erledigung auffordern. Der Kunde verzichtet gegenüber dem Lieferanten auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche aus solchen Fällen.

13. Datenschutz
Der Kunde anerkennt, dass der Lieferant zur Erfüllung einzelner Hersteller-Verträge verpflichtet ist, kundenbezogene Daten wie Namen und Adressen, bezogene Produkte, Preise und Mengen an Hersteller und Lieferanten im In- und Ausland zu übermitteln. Ebenso ist der Kunde einverstanden, dass der Lieferant kundenbezogene Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und dem vom Lieferanten beauftragten Kreditprüfungs- oder Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

14. Übertragung von Rechten und Pflichten
Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen mit dem Lieferanten können vom Kunden nur mit vorgängiger, schriftlicher Zustimmung des Lieferanten an Dritte übertragen werden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Verträge und die AGB des Lieferantes unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für den Lieferanten sowie für den Kunden bei den zuständigen Gerichten von Olten bzw. des Kantons Solothurn. Der Lieferant ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu belangen.

Schönenwerd, 1. Juli 2023